Regeln für Gastangler

Erhalt und Gültigkeit von Gastkarten nur mit gültigem Jahresfischerreischein!

Ausländische Scheine müssen ins Deutsche übertragen werden!

Es freut uns, dass Sie diesen Abschnitt gefunden haben und auch mal lesen, er ist ein wichtiger Bestandteil für den Fortbestand des Angelsportes und alle Angler sollten sich daran halten und die Natur respektieren.

Auszug aus dem Tages-Erlaubnisschein zum Fischfang am Kinzig-Stausee:

Der Erwerber einer Erlaubniskarte erhält die Erlaubnis, den Fischfang an den durch Schilder gekennzeichneten Uferstrecken mit:
2 Handangeln, jedoch nur eine Handangel auf Raubfisch, keine sonstigen Fanggeräte (z.B. Senken oder Reusen), in der Zeit von 05:00 bis 22:00 Uhr auszuüben.

Nach 22:00 Uhr ist das Gewässer zu verlassen!
(dies gilt auch für Besitzer mehrerer Tages-Erlaugnisscheine (aufeinanderfolgender Tage)  oder der Jahreskarte)
Campen, Lagern und offenes Feuer sind nicht erlaubt.

Es gelten die gesetzl. Mindestmasse und Schonzeiten (HFischG). Das Angeln mit Blinker, Spinner und Wobler ist in der Zeit vom 01.02. bis 15.04. nicht erlaubt. Ein Verkauf oder Tausch der gefangenen Fische ist nicht gestattet, ebenso der Transport von lebenden Fischen vom und zum Gewässer.

Fanglimit: 1 Raubfisch (Hecht, Zander, Wels), 3 Forellen, 1 Karpfen, 1 Schleie, 5 Aale, 10 Barsche und 10 Weißfische

(...)

Der Angelplatz ist sauber und frei von Abfall zu halten.